Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir wollen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen zufrieden sind. Dieser Grundsatz bestimmt unser Handeln. Dies ist auch die Grundlage unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, zu denen wir Ihren Auftrag annehmen.

1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Verkäufe und sonstige Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen zwischen den Vertragsparteien als vereinbart. Mit Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber, dass ihm diese bekannt sind und er vollinhaltlich damit einverstanden ist. In der Lieferung durch uns liegt kein Einverständnis zu anderen Bedingungen. Abweichungen und/oder Erklärungen und Zusagen unserer Vertreter bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

2. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend, soweit nicht von unserer Seite eine Bindungsfrist angegeben ist.

3. Preise
Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. Eventuelle Preisabweichungen durch ausnahmsweise Lieferung anderer Maßeinheiten, sind vom Käufer zu tolerieren.

4. Verpackung
Wird besondere Verpackung gefordert oder notwendig, wird diese zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

5. Versand
In der Regel erfolgt der Versand durch firmeneigene Fahrzeuge; die Wahl der Versandart bleibt jedoch uns überlassen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Werksgelände verlassen hat, ansonsten mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer. Anfallende Frachtkosten gehen – wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – zu Lasten des Käufers.

 6. Lieferverpflichtung
Wenn eine Lieferung nicht sofort aus Lagerbeständen möglich ist, beträgt die Lieferfrist in der Regel ca. 4-6 Wochen. Sollten wir aus irgendwelchen Gründen in Lieferverzug kommen, haben wir nach geltendem Recht Anspruch auf angemessene Nachfrist. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Käufer alle Zahlungen aufgrund früherer Lieferungen erbracht hat. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder waren solche vorhanden und sind dem Verkäufer erst nach Vertragsabschluß bekannt geworden, steht dem Verkäufer das Recht zu, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferverpflichtung endet, wenn Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen können wir wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Lieferung binnen angemessener Nachfrist vornehmen.

7. Zahlungsbedingungen
a) Fälligkeit: Zahlungen sind grundsätzlich bei Abholung der Ware unter Berücksichtigung von 2 % Skonto fällig. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

b) Zahlungen durch Wechsel oder Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen. Diskontspesen sind nach Aufgabe vom Käufer zu vergüten.

Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

8. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich an den gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat. Der Käufer ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen durch Geschäftsveräußerung/-verpachtung gelten hier nicht.

Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Forderungen gegen die Abnehmer in stiller Form an den Verkäufer ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung bis auf weiteres ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, diese Forderungen in anderer Weise abzutreten. Der Verkäufer hat das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderung zu widerrufen; er wird hiervon jedoch Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändung der Ware und/oder der abgetretenen Forderung unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Wird die verkaufte Ware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so geschieht dies im Auftrag des Verkäufers, ohne dass hierdurch für diese Verpflichtungen begründet sind. In diesen Fällen erwirbt der Verkäufer anteilig Miteigentum an der einheitlich neuen Sache. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

9. Beanstandungen
Beanstandungen/Reklamationen sind dem Verkäufer binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Be- und verarbeitete Waren sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. Bei berechtigter Beanstandung leistet der Verkäufer innerhalb angemessener Frist Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Mit deren erfolgreicher Durchführung kann Wandlung oder Minderung nicht mehr verlangt werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß und sicher zu lagern und für eine ausreichende Versicherung Sorge zu tragen.

10. Sonstiges
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch bei allen zukünftigen Geschäften als zugrunde gelegt, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt wurden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Kamp-Lintfort. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist das Amtsgericht in Rheinberg.

Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

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